Praxis-Unterricht
Die praktische Ausbildung kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters der einzelnen Klasse begonnen werden. Der genaue Startzeitpunkt sollte aber von jedem Schüler selbst und ganz individuell gesetzt werden.
Die praktische Ausbildung besteht aus drei Stufen:
- Grundausbildung
- Sonderfahrten
- Prüfungsvorbereitung
In der Grundausbildung werden die Grundbausteine des Fahrens, z. B. Anfahren und Anhalten oder Abbiegen und Vorfahrt, geübt und gefestigt. Die Dauer der Grundausbildung ist abhängig von der Lernfähigkeit, den Vorkenntnissen und dem Talent des einzelnen Fahrschülers. Nach der Grundausbildung folgen die Sonderfahrten.
Die Anzahl der Sonderfahrten ist für jede Klasse genau festgeschrieben: Anzahl der Sonderfahrten (eine Sonderfahrt à 45 Minuten)
Art der Sonderfahrt | A / A1 / A2 | B | BE / C1 | C1 auf C | C1 auf C1E | C |
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Überland | 5 | 5 | 3 | 3 | 3 | 5 |
Autobahn | 4 | 4 | 1 | 1 | 1 | 2 |
Beleuchtung | 3 | 3 | 1 | 1 | 1 | 3 |
Wenn alle Sonderfahrten absolviert sind, folgt die letzte Stufe, die Prüfungsvorbereitung. Hier geht es darum schwierige Verkehrssituationen zu durchfahren und zu meistern. Sobald die Prüfungsreife durch den Fahrlehrer festgestellt wird folgt die praktische Prüfung. Sie kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters stattfinden.