Praxis-Unterricht

Die praktische Ausbildung kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters der einzelnen Klasse begonnen werden. Der genaue Startzeitpunkt sollte aber von jedem Schüler selbst und ganz individuell gesetzt werden. 

Die praktische Ausbildung besteht aus drei Stufen:

  1. Grundausbildung
  2. Sonderfahrten
  3. Prüfungsvorbereitung

In der Grundausbildung werden die Grundbausteine des Fahrens, z. B. Anfahren und Anhalten oder Abbiegen und Vorfahrt, geübt und gefestigt. Die Dauer der Grundausbildung ist abhängig von der Lernfähigkeit, den Vorkenntnissen und dem Talent des einzelnen Fahrschülers. Nach der Grundausbildung folgen die Sonderfahrten.

Die Anzahl der Sonderfahrten ist für jede Klasse genau festgeschrieben: Anzahl der Sonderfahrten (eine Sonderfahrt à 45 Minuten)

Art der SonderfahrtA / A1 / A2BBE / C1C1 auf CC1 auf C1EC
Überland553335
Autobahn441112
Beleuchtung331113

Wenn alle Sonderfahrten absolviert sind, folgt die letzte Stufe, die Prüfungsvorbereitung. Hier geht es darum schwierige Verkehrssituationen zu durchfahren und zu meistern. Sobald die Prüfungsreife durch den Fahrlehrer festgestellt wird folgt die praktische Prüfung. Sie kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters stattfinden.

FUN FahrSchule Donzdorf GmbH

Inh. Bernd Klaus
Hauptstraße 49, 73072 Donzdorf

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