Führerscheinklassen B, BE, B17, B96 und B197
Klasse B17 – Mindestalter 17 Jahre
Man kann sich ab 16,5 Jahren zur Ausbildung der Klasse B17 anmelden und stellt einen Antrag beim zuständigen Amt. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen.
Nach der bestandenen theoretischen Prüfung kann, frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag, die Fahrprüfung abgelegt werden. Wer die Prüfung besteht und inzwischen 17 Jahre alt ist, erhält keinen normalen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der besagten Ausnahmegenehmigung. Dieses Dokument wird grundsätzlich nur in Deutschland anerkannt, daran sollte man vor spontanen Fahrten ins Ausland denken.
Klasse B – Mindestalter 18 Jahre
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Schließt Klasse L und AM mit ein.
Klasse BE – Mindestalter 18 Jahre
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Vorbesitz der Klasse B erforderlich.
Klasse B96 – Erweiterung um Schlüsselzahl 96 – Mindestalter 17 Jahre
Berechtigt zum Ankoppeln von Anhängern zwischen 750 kg und 3500 kg. Die maximale Gesamtmasse des Gespanns samt Anhänger darf allerdings nicht mehr als 4250 kg betragen.
Klasse B197 – Mindestalter 17 Jahre – die neue nationale Schlüsselzahl B197 seit 01.04.2021
Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
- 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen.
- Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen.
- Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
- Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
- Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
- Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.
Unterricht findet an folgenden Tagen statt:
Montags | 18:30 bis 20:00 Uhr |
Mittwochs | 18:30 bis 20:00 Uhr |