Führerscheinklassen A, A2, A1, AM, Mofa und B196
Klasse AM/AM15 – Mindestalter 15 Jahre
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm3 und Fahrräder mit Hilfsmotor)
Schließt keine Klasse ein.
Klasse A1 – Mindestalter 16 Jahre
Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkraftrad).
Schließt Klasse AM mit ein.
Klasse A2 (beschränkt) – Mindestalter 18 Jahre
Krafträder – auch mit Beiwagen – (Leistung nicht mehr als 35 kW (48PS), bei Drosslung nicht mehr als das doppelte 70kW (96PS), Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/ kg).
Schließt Klasse A1 und AM mit ein.
Stufenführerschein – Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Klasse A (direkt) – Mindestalter 24 Jahre
Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Schließt Klasse A2, A1 und AM mit ein.
Stufenführerschein – Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Klasse P (Mofa) – Mindestalter 15 Jahre
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 25 km/h. Mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor.
Schließt keine Klasse ein.
Klasse B196 – Erweiterung um Schlüsselzahl 196 – Mindestalter 25 Jahre (Klasse B seit mind. 5 Jahren)
Berechtigt zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Gilt nur in Deutschland.
Unterricht findet an folgenden Tagen statt:
Montags | 18:30 bis 20:00 Uhr |
Mittwochs | 18:30 bis 20:00 Uhr |
Montags | 20:00 bis 21:30 Uhr |